Rechtsanwälte Dr. Zacharias & Partner

Was nichts kostet, ist nichts wert (Albert Einstein)
 
Anwaltliche Tätigkeit gehört sicherlich nicht zu den günstigsten Dienstleistungen, aber das hat auch seinen Grund: 7-8 Jahre Ausbildung führen zu besonderen Fähigkeiten. Ständige Weiterbildung und Fortbildung garantieren eine solide Beratung und Begleitung der Mandanten. Deshalb sind anwaltliche Stundenhonorare dreistellig, wenn sie vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diesem RVG liegt eine Tabelle zugrunde, die je nach Rechtsweg, Gegenstandswert, Anzahl der Parteien, Umfang des Falles, etc. die anwaltlichen Gebühren für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit festlegt. In bürgerlichen und wirtschaftlichen Streitigkeiten bestimmt hauptsächlich der Gegenstandswert die anwaltliche Vergütung. Und wenn es um Geld geht, ist der Gegenstandswert schnell bestimmt. Auch bei Sachwerten (Immobilien oder Wertpapiere) kommt man relativ einfach zu einer Wertbestimmung. Aber was ist bei ideellen Werten, bei Patenten, bei Marken und Urheberrechten, beim guten Ruf oder dem Wert eines Unternehmens? Am besten fragen Sie vorher, dann sind Überraschungen ausgeschlossen. Mittlerweile können Sie sogar über ein Erfolgshonorar verhandeln. Dann werden die Erfolgsaussichten und Risiken geprüft und bewertet. Eine sichere Variante, aber natürlich auch die kostspieligste.